edy 14.11.2009 10:12
Hallo hilikustue,
"Auch kann ich die Heizkosten nicht flächenmäßig verteilen, da diese nicht separat vorliegen. ".
diese Aussagen ist natürlich falsch.
Er kennt doch den Gesamtverbrauch und könnte diesen auf die m2 umlegen.
Ganz gerecht wird dieses natürlich auch nicht sein,denn jeder hat natürlich ein anderes Heizverhalten.
Zum Zahlungstermin:
du hast das Recht zur Einsicht aller Rechnungen der umlagefähigen Kosten,
erst nach Überprüfung mußt du bezahlen.
Verlange Einsicht.
Teile dies dem Vermieter schriftlich oder
per Fax mit.( e-Mail muß m.E.nicht anerkannt werden ).
Ich denke bis zum Rechtsberatungstermin
hast du dann noch etwas Zeit.
lg
edy
hilikustue 14.11.2009 13:18
Ich habe die Rechnung von den Stadtwerken bereits gesehen.
Es ist schon so, dass es unter anderem einen Posten Gas und einen Posten Wasser/Abwasser gibt. Sein Argument ist ja jetzt, dass er das nicht aufschlüsseln kann, weil der Gas Verbrauch nicht nur die Heizung abdeckt, sondern eben auch Warmwasseraufbereitung.
Zieht dieses Argument denn?
Und was ist mit seiner Begründung, dass ich es die letzten Jahre ja schließlich akzeptiert hatte?
Grüße
hilikustue
edy 14.11.2009 17:27
Hallo hilikustue ,
Ich denke das für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nichts mehr zu machen ist.Aber wenn alle Mitbewohner
zustimmen kann der Verteilerschlüssel für
die Zukunft abgeändert werden.
Um Zeit zu gewinnen würde ich die Einsicht
aller Rechnungen verlangen oder Kopien davon.
Und dann einen neuen Termin bei der
Rechtsberatung geben lassen.
Grüße
edy
klaus_hauner 03.12.2009 00:45
Es empfiehlt sich auf jeden Fall immer seine Nebenkosten mit den Nebenkosten anderer zu vergleichen. Das kann man z.B. kostenlos unter http://www.nebenkosten-rechner.de tun. Dort sieht man ob die Nebenkosten im Durchschnitt seiner Region liegen oder doch darüber. Weiter Schritte kann man sich dann ja noch überlegen
Gruß
Klaus