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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Müllbeseitigung

Kann der Mieter die Gebühren für die Müllbeseitigung nicht aufbringen, darf die Gemeindeverwaltung die Kosten vom Vermieter verlangen, um nicht die Allgemeinheit mit dem Gebührenausfall zu belasten. (OVG Rheinland-Pfalz, Az. 12 A 10107/02)
Stichwörter: müllbeseitigung

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