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Müllbeseitigung
Kann der Mieter die Gebühren für die Müllbeseitigung nicht aufbringen, darf die Gemeindeverwaltung die Kosten vom Vermieter verlangen, um nicht die Allgemeinheit mit dem Gebührenausfall zu belasten. (OVG Rheinland-Pfalz, Az. 12 A 10107/02)