Berthelstal 05.02.2012 22:26
Sie haben richtig gelesen.
Bladder 06.02.2012 05:00
Die Staffelung gilt nur für den Vermieter.
Für den Mieter bleibt es grundsätzlich bei 3 Monaten.
Hier der Hinweis aus § 573c BGB:
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen und die fristgerechte Zustellung muss im Zweifelsfall der Mieter beweisen können.
nic3guy 06.02.2012 17:39
Okay das hört sich gut an !
Danke für die schnellen Antworten.
mfg nic3