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Kitt hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich habe alte Wohung gekündigt und jetzt habe ich folgende frage:
Muss ich nach dieser Vormulierung in meinen Vertrag KOMMTLETT neu Tabizieren?

Im Vertrag steht Wort wörtlich:
DIe Wohung ist mit starker Raufaser Tabete tabiziert und mit mit eben solcher Verlassen werden!

Ich habe genau 2 Jahre drin gewohnt und an den Tabeten nichts verändert. Langt es nun wenn ich die Wohung neu streiche?

Ich hoffe ich könnt mir schnell helfen

gruß
Kitt

1 Kommentar zu „Muss ich nach dieser Vormolierung NEU Tabizieren!”

Berthelstal Experte! 29.09.2011 16:06

Das reicht, denn Sie verlassen damit die Wohnung wieder mit einer Rauhfasertapete, wie festgelegt.

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