Susanne
Je nachdem, wie alt der Vertrag ist, sind die Klauseln bezüglich der Schönheitsreparaturen ungültig.
Welche Klauseln gibt es im MV zu den Schönheitsreparatuen?
Im Mietvertrag die Klauseln nachlesen und mit den Urteilen des BGH vergleichen. Gibt es eine Fristenklausel mit den Wörtern "unbedingt" oder "mindestens" ?
Sind die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen ungültig, kann der VM nichts verlangen, unabhängig davon, wie die Wohnung übernommen wurde.
Zur Sicherheit den MV durch einen Ra prüfen lassen.