Luiselotte hat diese Frage gestellt
Hallo, ich wohne seit etwas mehr als drei Jahren in meiner 1-Zimmer-Wohnung, aus der ich nun leider ausziehen muss. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich renovieren muss. Dem Mietvertrag würde ich entnehmen, dass ich die Dübel im Wohnraum entfernen, die Löcher schließen und streichen muss.
Als ich damals allerdings eingezogen bin, war die Wohnung überraschend im unrenovierten Zustand: Die Wände waren stark verunreinigt (geschwärzt), hatten viele Löcher und insgesamt wirkte sie sehr abgenutzt und schmutzig. Im Keller befanden sich noch altes Laminat und Jalousien. Das wurde alles im Übergabeprotokoll festgehalten. Ich glaube mich zu erinnern, dass mir bei der Übergabe mündlich zugesichert wurde, dass ich die Wohnung deshalb auch unrenoviert abgeben darf.
Nun habe ich die Kündigungsbestätigung von der Hausverwaltung erhalten – vermutlich ein Standardbrief – mit folgendem Absatz: „Nach den mietvertraglichen Vereinbarungen sind die Mieträume wie folgt zu übergeben: besenrein unter Berücksichtigung der Frist für Schönheitsreparaturen – Bohr- und Dübellöcher sind unkenntlich zu verschließen – Mieträume und Keller sind geräumt und gereinigt zu übergeben - …“
Meiner Meinung nach wäre es eine unangemessene Benachteiligung, wenn ich bei Einzug und Auszug renovieren und den Keller räumen müsste. Wie kann ich jetzt Vorgehen. Kennt jemand passende Paragraphen, Urteile etc.? Ich möchte auch nicht auf direkten Konfrontationskurs gehen, da die Hausverwaltung zugestimmt hat, dass ich vorzeitig meinen Mietvertrag beenden darf, wenn sich ein Nachmieter findet.