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Schnell weg - von wegen
Wer die Kündigungsfrist bei der Eigenkündigung missachtet, muss mit empfindlichen Vertragsstrafen rechnen. Der Fall: Ein Copilot hatte seine Airline innerhalb von drei Tagen verlassen, um woanders anzuheuern. Die Kündigungsfrist betrug drei Monate. Folge: zwei Monatsgehälter Strafe. Ein Unternehmen, so das Arbeitsgericht Frankfurt, müsse sich vor plötzlichen Personalengpässen schützen. (4 Ca 8495/97).