Susanne
Wenn Du eine Rechtschutz hast, würde ich das Schreiben mal prüfen lassen. Ansonsten gilt eigentlich, solange ein Mieterhöhungsschreiben nicht den Anforderungen des BGB entspricht, hat der VM auch keinen Anspruch.
Je länger der VM nicht weiß, was er falsch macht, desto länger dauert es auch, bis ein Schreiben auftaucht, was einen Anspruch begründet. Daher ist man mE. besser bedient, wenn man gar nicht antwortet.
benatzki
Hallo Susanne,
vielen Dank für Deine Hinweise. Inhaltlich habe ich den Brief quasi schon vor einiger Zeit hier im Forum "geprüft", d.h. hatte mich schon eingehend für den Fall der Fälle erkundigt, wann und wie die VM, wenn überhaupt, das neue Heizungssystem uns in Rechnung stellen könnte. Bestenfalls als Modernisierungsmaßnahme - was auch wackelig ist, da wir ja zu Beginn diesen Jahres in eine Wohnung eingezogen sind, in der das Heizsystem nicht funktioniert hatte.
Ansonsten: ich werde jetzt einfach warten - und so tun, als wäre der Brief niemals bei uns eingegangen...
Grüsslins,
der BENATZKI <!-- s --><!-- s -->