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Janicki hat diese Frage gestellt
Ich bin in eine sehr schlechte Mitwohnung eingezogen. Vor einem Jahr. Das Bad war im schlechten Zustand. Ich verlangte dass es gefließt wird. Das tat die Vermieterin auch. Nur die alte Wanne und die alten Amaturen (alles über 50 Jahre alt) wollte die nicht erneuern. Erst als ich sagte, dass dann "ich" selber die Wanne & die Amaturen zahle, war Sie einverstanden. So wurden dann auf meine Kosten die neue Wanne und zeitgemäße Amaturen eingebaut. Wert zusammen etwa 400 EURO. Jetzt ziehe ich aus und frage, ob ich von der Vermieterin Geld bekomme, denn immerhin habe ich die Wanne & die Amaturen bezahlt!
Nette Grüße vom Jörg

0 Kommentare zu „muss Vermieterin bei Auszug Amaturen & Wanne erstatten?”

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