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Desperado2002 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

meine Freundin und ich wollen umziehen und die folgenden Eckdaten beziehen sich auf die NEUE Wohnung:

- Telefonische Zusage durch den Vermieter und seinerseits die Bitte 200€ zu überweisen. (als Sicherheit, quasi)

- Mietvertrag (Zweckform - Einheitsmietvertrag) wurde am 06.02.2008 geschlossen
- Einzugstermin 01.03.2008
- Kaltmiete 340€ / Warmmiete 480€
- Laut Vertrag vereinbarte Barkaution: 1600 € (wurde noch nicht bezahlt; lediglich mündliche Vereinbarung die Kaution am Tag des Einzugs zu bezahlen)

Bei der Kaution ist anzumerken, dass die Fußnote zum Kautionsfeld folgendes besagt:
"Bei Wohnraummiete höchstens 3 Monatsmieten... etc."
= Eben so wie es das BGB vorschreibt (in diesem Fall 340 x 3 = 1020€

Als wir die Wohnung besichtigten informierte uns der Vermieter über die Kautionshöhe und begründete sie damit, dass die Küche neu sei und der erhöhte Kautionsbetrag damit zusammenhängen würde.

Is für mich völliger Quatsch, aber kritisiere ich diesen Punkt direkt bei der Wohnungsbegehung, wird sich der Vermieter direkt dem nächsten Wohnungsinteressenten widmen... daher haben wir einfach mal den Mund gehalten.

Ebenso haben wir den Vertrag mit der Kaution über 1600€ unterschrieben.

Einziger Zusatz im Mietvertrag:

"Küche laut Vereinbarung (Übergabeprotokoll)"

Info: Das Ãœbergabeprotokoll gibt es erst am 01.03.2008

Meine Meinung zu diesem Fall ist, dass der Vermieter im Unrecht ist.

Die Frage ist, wie lässt sich die Situation lösen? Kann der Vermieter VOR dem Einzug vom Vertrag zurücktreten? (Achtung: wir haben bereits 200€ überwiesen)

ODER

Wir machen vom Ratenzahlungsrecht Gebrauch; sprich wir zahlen beim Einzug nur die erste Rate für die Kaution. Am 1.04. dann gleich den kompletten Rest der 1020€ und informieren den Vermieter dann über §551 BGB und die Fußnote im Vertrag.

Alles nicht wirklich nett & freundlich... Daher würde ich mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen würde...

Vielen Dank











Stichwörter: kaution + mietkaution + Ãœberhöht

2 Kommentare zu „Ãœberhöhte Mietkaution”

Ghostraider Experte!

Ach mein Gutster oder Gutste, wie soll man jemanden helfen der durch seine eigenen Gedanken einem schon den Wind aus den Segeln nimmt.

Ich würde genauso wie du im letzten Abschnitt beschrieben hast handeln und dem Vermieter sagen das, auch wenn er eine neue Küche und neues Parkett und eine neue Putzfrau hat, die Kaution nicht über die Grenze von 3 Monatsmieten liegen darf und Du nur gewillt bist die Kaution in Höhe von drei Monatsmieten zu zahlen.

Setze aber bei der Ratenzahlung der Kaution noch einen Zweizeiler auf das die restliche Kaution am XX.XX.08 und am XX.XX.08 mit der Miete gezahlt wird.

Ansonsten viel Glück in der neue Wohnung.

Gruß
ghost

Fuchs0805

Selbst wenn er das ganze Haus abgerissen und vor dem Einzug neu gebaut hätte ist nur eine Kaution in höhe von allerhöchstens 3MM zulässig!

Lg :-)

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