Desperado2002 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich wollen umziehen und die folgenden Eckdaten beziehen sich auf die NEUE Wohnung:
- Telefonische Zusage durch den Vermieter und seinerseits die Bitte 200€ zu überweisen. (als Sicherheit, quasi)
- Mietvertrag (Zweckform - Einheitsmietvertrag) wurde am 06.02.2008 geschlossen
- Einzugstermin 01.03.2008
- Kaltmiete 340€ / Warmmiete 480€
- Laut Vertrag vereinbarte Barkaution: 1600 € (wurde noch nicht bezahlt; lediglich mündliche Vereinbarung die Kaution am Tag des Einzugs zu bezahlen)
Bei der Kaution ist anzumerken, dass die Fußnote zum Kautionsfeld folgendes besagt:
"Bei Wohnraummiete höchstens 3 Monatsmieten... etc."
= Eben so wie es das BGB vorschreibt (in diesem Fall 340 x 3 = 1020€
Als wir die Wohnung besichtigten informierte uns der Vermieter über die Kautionshöhe und begründete sie damit, dass die Küche neu sei und der erhöhte Kautionsbetrag damit zusammenhängen würde.
Is für mich völliger Quatsch, aber kritisiere ich diesen Punkt direkt bei der Wohnungsbegehung, wird sich der Vermieter direkt dem nächsten Wohnungsinteressenten widmen... daher haben wir einfach mal den Mund gehalten.
Ebenso haben wir den Vertrag mit der Kaution über 1600€ unterschrieben.
Einziger Zusatz im Mietvertrag:
"Küche laut Vereinbarung (Übergabeprotokoll)"
Info: Das Ãœbergabeprotokoll gibt es erst am 01.03.2008
Meine Meinung zu diesem Fall ist, dass der Vermieter im Unrecht ist.
Die Frage ist, wie lässt sich die Situation lösen? Kann der Vermieter VOR dem Einzug vom Vertrag zurücktreten? (Achtung: wir haben bereits 200€ überwiesen)
ODER
Wir machen vom Ratenzahlungsrecht Gebrauch; sprich wir zahlen beim Einzug nur die erste Rate für die Kaution. Am 1.04. dann gleich den kompletten Rest der 1020€ und informieren den Vermieter dann über  und die Fußnote im Vertrag.
Alles nicht wirklich nett & freundlich... Daher würde ich mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen würde...
Vielen Dank