fin
Das ist leider eine knifflige Situation, da es sich ja nicht um eine Mietwohnung handelt, sondern um das eigene Haus des "fristlos Kündigenden". Hier sollte doch besser ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Da keinerlei Mietvertrag oder Wohnrechte hier vorhanden sind, ist das schwierig, denn es handelt sich hier weder um eine Miteigentümerin, noch Mieterin. Nur eine eheähnliche Partnerschaft. Nur auf dieser Basis wird, wenn überhaupt, etwas rauszuholen sein. Wohnrecht aber hat sie dadurch leider nicht. Je nach privaten Umständen aber würde ich bis zum April aber nicht mehr in diesem Haus wohnen wollen, wenn die Beziehung zerrüttet ist.
Da muss man dann leider noch 6 Wochen auf Bekannte oder Verwandte zurückgreifen. Bei dem heutigen Wohnungsangebot aber gibt es genug Möglichkeiten sofort in eine neue Wohnung zu ziehen. Das hat Ihre Freundin aber wohl versäumt.
Christian72D
Wenn man nicht IRGENDEINE Wohnung haben will, dann bekommt man sowas nicht SOFORT, deswegen ja "erst" zum 1.4.
Klar WILL sie da eigentlich nicht wohnen bleiben, aber das war ja eben meine Frage, ob sie drauf bestehen könne, wenigstens noch die nächsten 6 Wochen dort zu wohnen.
ER ist ja eigentlich schon mehr oder weniger vor etlichen Monaten selbst ausgezogen und hat ihr die Wohnung seitdem überlassen und war nur selten dort, wenn er etwas aus der Wohnung brauchte.
fin
Ich denke, dies ist mehr ein Privatproblem wie ein Mietrechtproblem. Und das sollten diese Leute untereinander regeln.
Christian72D
Macht sie auch: sie geht heute Nachmittag zum Anwalt!
Anders ist es mit IHM nicht mehr möglich. <!-- s --><!-- s -->