Gast
Hallo,
Einspruch einlegen und von der Vermieter Belege bzw. Nachweis des Verbrauchs verlangen, diese muß den Verbrauch anhand von Belegen usw. nachweisen können, da die Nebenkostenabrechnung für den Mieter Prüfbar sein muß !
Erst zahlen, wenn die Sache geklärt ist, denn wenn Sie ohnen Einspruch zahlen, gilt diese als Einverständnis !
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Hallo,
Einspruch einlegen und von der Vermieter Belege bzw. Nachweis des Verbrauchs verlangen, diese muß den Verbrauch anhand von Belegen usw. nachweisen können, da die Nebenkostenabrechnung für den Mieter Prüfbar sein muß !
Erst zahlen, wenn die Sache geklärt ist, denn wenn Sie ohnen Einspruch zahlen, gilt diese als Einverständnis ![/quote:c438d]