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Der Einzug einer Familie mit Kind in die Nachbarwohnung rechtfertigt keine Mietminderung. Das musste sich ein offenbar kinderfeindlicher Mieter vom Münchner Amtsgericht sagen lassen. Er hatte wegen des Kindes seines Miete um 550 Mark monatlich gekürzt. Das Gericht betonte: "Die Vorstellung, ein Recht auf Mietminderung geltend machen zu können, wenn Nachbarn mit einem Kind einziehen, ist abwegig und als menschenunwürdig zurückzuweisen."<br />
Vor Gericht hatte der Mieter argumentiert, die Maklerin habe ihm bei der Anmietung der Wohnung im Namen des Vermieters zugesichert, dass die Wohnanlage "von Kindern frei gehalten" werde. Das Gericht gab dem Mieter den Rat, er solle sich statt einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besser ein möglichst abgelegenes und frei stehendes Haus suchen. <br />
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Amtsgericht München, 412 C 23697/99<br />