forsetis 07.06.2015 19:11
Öh, wie soll das denn gehen? Der Vermieter kann doch nur die Personen bei den Betriebskosten abrechnen, die tatsächlich dort wohnen. Sollte jedoch der Mieter Personen "unterschlagen" haben, dann trifft hier wohl der Spruch:"Lügen haben kurze Beine" oder "Kleine Diebe straft der liebe Gott sofort" zu.