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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Im Dezember 2003 erhielt ich für 2002 die Betriebskostenabrechnung, eine Rückzahlung, berechnet mit 16 Wohneinheiten. In einem Anschreiben vom 20.02.2004 fordert die Grundstücksverwaltung einen Teil wieder zurück. Grund: Es wäre in der Abrechnung ein Fehler unterlaufen: 2002 waren es 14 Wohneinheiten ( 1 leeres geschäft, eine nicht sanierte DG-Wohnung ). Als Zahlungsziel wurde mir der 31.03.04 gesetzt.

Ich misstraue diesem Anschreiben sehr, ist das deren Recht?

Wäre toll, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte!

viele Grüße
billy

0 Kommentare zu „Betriebskosten zuerst Rückzahlung jetzt Nachforderung”

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