Susanne
Es ist meiner Meinung nach ganz einfach:
Koffer packen, vor die Tür stellen und neues Schloß einbauen, gleichzeitig beim Bürgeramt abmelden (zur Sicherheit).
Da er nicht im Mietvertrag steht kann er auch nicht aus 12 Jahren "Wohnzeit" ein Recht ableiten, da er ja auch nicht mit Deiner Mutter verheiratet ist.
Ghostraider
Mir schwebt da folgendes vor: Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 400-2, § 131 b (neue Fassung, "Ehewohnung bei Getrenntleben" . In diesem Gesetz würde ich die Drohung meines Stiefvaters als Freiheitsverletzung auffasen.[/quote:20329]
Also das wird meiner Ansicht nach nicht zur Anwendung genommen, da ja kein Eheverhältnis besteht.
Ob es auf eheähnliche Verhältnisse angewandt wird dafür setze ich mal ein <!-- s --><!-- s -->
Ansonsten wie Susanne schon sagt, Koffer vor die Tür und Tschüss.
Das einzigste wo der Männe Anspruch geltend machen kann sind Einrichtungsgegenstände oder sonstige Sachen aus der Wohnung die er entweder mitgebracht oder auf seine Rechnung angeschafft hat. Aber das hat nichts mit dem Wohnrecht zutun.
Gruß
ghost
tahoe
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann werde ich gleich mal nach einem neuen Türschloss gucken gehen.
Liebe Grüße,
Tahoe