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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

es geht um Folgendes: der Freund meiner Mutter (weiterhin nur "mein Stiefvater&quot ;) lebt seit 17 Jahren in unserer Mietswohnung. Er ist polizeilich gemeldet, im Mietvertrag ist er allerdings nicht angegeben. Die Beziehung ist in die Brüche gegangen. Meine Mutter (und ich) möchten ihn nun aus der Wohnung loswerden (Gründe sind u.a. übermäßiger Alkoholkonsum).
Mein Stiefvater will aber nicht freiwillig gehen. Wir haben ihm genügend Zeit gegeben, sich nach einer neuen Wohnung umzusehen (bereits 2 Monate). Er hat angeblich auch einen Antrag in der Wohnungsbaugenossenschaft gestellt. Auf eigene Recherchen haben wir herausgefunden, dass er eine falsche Adresse angegeben hat und somit keine Wohnungsvermittlung stattfinden konnte. Wir haben den Antrag richtigstellen lassen.
Fakt ist, dass wir meinem Stiefvater ein Ultimatum bis Mitte November gegeben haben. Bis dahin soll er eine Bleibe irgendeiner Art finden und wir lassen dann das Türschloss austauschen.
Heute finden wir einen Zettel in der Wohnung vor, dass er angeblich nach dem Wohnrecht nach 12 Jahren aus der Wohnung nicht mehr rausgeschmissen werden darf. Ich habe bereits im BGB diverse Artikel über Mietsrecht gelesen und kein Gesetz gefunden, wo diese 12 Jahres-Grenze angegeben wird. Ich denke, dass es nur eine Drohung sein soll. Auf dem Zettel droht er weiterhin, dass wir ihn in Ruhe lassen sollen, sonst werden wir keinen Frieden haben.

Wie sieht das nun in Wirklichkeit aus? Welche Rechte haben wir, um ihn (notfalls mit Polizeigewalt) herauszuschmeißen?
Welche Rechte hat er?
Gibt es wirklich ein Gesetz, was nach 12 Jahren (oder ähnlichem) einen polizeilichen Rauswurf unterbindet?
Kann eventuell die schriftliche Drohung meines Stiefvaters als Argument dienen, um gewisse Gesetze in Kraft treten zu lassen?
Mir schwebt da folgendes vor: Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 400-2, § 131 b (neue Fassung, "Ehewohnung bei Getrenntleben&quot ;) . In diesem Gesetz würde ich die Drohung meines Stiefvaters als Freiheitsverletzung auffasen.

Ich bedanke mich im Voraus für Tipps und Ratschläge,

mit freundlichen Grüßen,

Tahoe
Stichwörter: fängt + freund + weigert + auszuziehen + drohen

3 Kommentare zu „Freund weigert sich, auszuziehen und fängt an zu drohen”

Susanne Experte!

Es ist meiner Meinung nach ganz einfach:
Koffer packen, vor die Tür stellen und neues Schloß einbauen, gleichzeitig beim Bürgeramt abmelden (zur Sicherheit).
Da er nicht im Mietvertrag steht kann er auch nicht aus 12 Jahren "Wohnzeit" ein Recht ableiten, da er ja auch nicht mit Deiner Mutter verheiratet ist.

Ghostraider Experte!

Mir schwebt da folgendes vor: Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 400-2, § 131 b (neue Fassung, "Ehewohnung bei Getrenntleben&quot ;) . In diesem Gesetz würde ich die Drohung meines Stiefvaters als Freiheitsverletzung auffasen.[/quote:20329]
Also das wird meiner Ansicht nach nicht zur Anwendung genommen, da ja kein Eheverhältnis besteht.
Ob es auf eheähnliche Verhältnisse angewandt wird dafür setze ich mal ein <!-- s :?: --><!-- s :?: -->

Ansonsten wie Susanne schon sagt, Koffer vor die Tür und Tschüss.

Das einzigste wo der Männe Anspruch geltend machen kann sind Einrichtungsgegenstände oder sonstige Sachen aus der Wohnung die er entweder mitgebracht oder auf seine Rechnung angeschafft hat. Aber das hat nichts mit dem Wohnrecht zutun.

Gruß
ghost

tahoe

Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann werde ich gleich mal nach einem neuen Türschloss gucken gehen.

Liebe Grüße,

Tahoe

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