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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe noch einen Punkt recherchiert, den ich leider nicht ganz zuordnen kann.

Auch ohne Nachmieterklausel kann man doch einen Nachmieter vorschlagen, falls man berufsbedingt Umziehen muss. Ich weiß leider nicht, ob das 100%ig auf mich zutrifft.

Ich bin Student und ziehe aufgrund eines Studiumwechsels um. Mein Beruf ist doch eigentlich "Student". Und da mein Studium nächsten Monat 500km weiter weg stattfindet, ist das doch ein berufsbedingter Wohnwechsel und ich könnte ohne Nachmieterklausel einen Nachmieter vorschlagen, richtig?

  1. Wenn ja, was gibt es dann für Fristen, die ich beachten muss? Könnte ich noch Ende diesen Monats einen Nachmieter vorschlagen? [/list:u:fe704]
    1. Reicht es aus wenn ich einen Nachmieter vorschlage oder müssen es mehrere sein?[/list:u:fe704]
      1. Was heisst vorschlagen genau? Ich sage das ist Mr. X, der möchte einziehen und ich habe meinen Teil getan?[/list:u:fe704]
        1. Muss der Vorschlag schriftlich/mündlich in Anwesenheit des Nachmieters zusammen mit dem Vermieter eingereicht werden?[/list:u:fe704]
          1. Ab wann ist ein Nachmieter geeignet und wie kann ich das feststellen?[/list:u:fe704]
            1. Und die wichtigste Frage vielleicht noch: Kann ich einen Nachmieter vorschlagen, obwohl nur ich "berufsbedingt" Wechsel, nicht aber mein WG-Mitbewohner, da er in der selben Stadt bleiben wird? Mein beruflicher Wechsel kann doch nicht für uns Beide gelten?[/b:fe704][/list:u:fe704]

              Für Antworten im Vorraus besten Dank!

              Gruß

              PS: Entschuldigt wenn ich wieder einen Artikel als "wichtig" markiert habe, aber da es für mich um einen sehr knappen Zeitrahmen geht, ist mir die Frage doch sehr wichtig.
Stichwörter: nachmieterklausel + ohne + wg + nachmieter

1 Kommentar zu „Nachmieter ohne Nachmieterklausel (bei WG) ?”

hh Profi

Die Frage ist ja nicht so sehr, ob Du einen Nachmieter vorschlagen kannst oder darfst. Das darfst Du natürlich immer machen.

Die Frage ist doch eher, ob der Vermieter oder Dein Mitmieter den vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren müssen. Und da wird es zu einem Problem.

Der Mietvertrag kann nur mit Einverständnis aller Vertragparteien geändert werden. Du kannst den Vertrag auch gar nicht alleine kündigen.

Bei echten Wohngemeinschaften gibt es jedoch Urteile, nach denen der Vermieter verpflichtet ist, einen einzelnen Mieter aus dem Vertrag zu entlassen, wenn eine neue zumutbare Person aufgenommen wird. Dem Vermieter steht hier jedoch eine Überlegungsfrist von bis zu 3 Monaten zu.

Einen Wechsel innerhalb von sehr kurzer Zeit kannst Du daher nicht erzwingen.

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