franzi_ritter1
Einen schönen guten Abend erst ein mal,
ich habe eine Frage zu meiner Kündigung. Laut Mietvertrag musste mein Vertrag bis zum 3. Werktag eines Monats gekündigt werden. Im Oktober 05 habe ich meine Kündigung raus geschickt per Einschreiben, sodass es am nächsten Tag garantiert ankommen wird, da dieser der 3. Werktag des Monats Oktober war. Die Vermieterin meint nun allerdings, die Kündigung kam erst am 10. bei ihr auf dem Schreibtisch an. Also denk ich mal das die Poststelle von der Vermietung ihr den Brief zu spät gegebn hat, denn auf dem poststempel kann man auch erkenen, dass es rechtzeitig war.
Sie behauptet aber, dass die Kündigung am 3. Werktag bei ihr ankommen muss und erklärte meine Kündigung für Dez. 05 nicht rechtswiedrig und ich muss also für Januar auch Mite zahlen.
Wer hat denn nun Recht? Über eine Antwort wäre ich jemanden sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Franzi