Oliver Curd
Hallo,
was steht denn in Mietvertrag drin???
Achtung
Unzulässige Klausel
Im Unterschied zur Renovierungsklausel verstößt eine Vereinbarung, wonach der Mieter verpflichtet sein soll, die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit renoviert zurückzugeben, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat (Rückgabeklausel), gegen § 307 BGB. Diese Klausel kann nicht wirksam in einem Formularvertrag vereinbart werden (BGH, NZM 1998, 710; NJW 2003, 3192 = NZM 2003, 755 = WuM 2003, 561; OLG Hamm, RE v. 27.2.1981, Weber/Marx, S. I/110; OLG Frankfurt, RE v. 22.9.1981, Weber/Marx, S. I/114).
o.c