Nach 17 Jahren hat der Wasserboiler in der Küche den Geist aufgegeben.
Der Vermieter weigert sich für die Rep. oder einen neuen Boiler aufzukommen.
Im Mietvertrag haben wir aber keine Reparaturklausel. Was nun, einfach einen neuen kaufen und von der Miete abziehen?
Gehört der Wasserboiler denn zur Mietsache, d.h. war er in der Wohnungsausstattung vorhanden oder habt Ihr ihn (vielleicht mit der Küche) vom Vormieter übernommen?