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Keine Nachzahlung der Umsatzsteuer
Haben sich die Vertragsparteien bei Abschluss eines Geschäfts überhaupt keine Gedanken über die Umsatzsteuerpflicht gemacht, kann die Umsatzsteuer nicht nachgefordert werden, wenn das Finanzamt nach Jahren von einem der Vertragspartner die Entrichtung der Mehrwertsteuer verlangt.
Urteil des LG Rottweil vom 18.08.2003
2 O 553/02
Handelsblatt vom 28.04.2004