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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

unsere Nachmieter würden unsere Schönheitsreperaturen übernehmen - die sind in unserem Vertrag "normal" festgelegt, Streichen von Bad/Küche alle 3 Jahre usw...

Der Vertrag besteht jetzt allerdings schon seit fünf Jahren und wir haben nix gemacht - keine Ahnung wie das davor gelaufen ist, waren WG und haben immer mal wieder nur eine Person ausgetauscht, Vertrag ist geblieben...

Meine Frage: Vermieter wird durch Hausverwaltung vertreten, die meinte, es ist schon in Ordnung, wenn der Nachmieter die Wohnung so übernehmen möchte. Man könnte das auch in den Vertrag mit reinnehmen. Verstehe nicht genau, wie er das meint...

Was muss ich dabei beachten, damit wir dann nicht doch noch am Schluss sogar etwas zahlen müssen?

Kann ich mich da überhaupt irgendwie rechtlich absichern, vielleicht mit einem Vertrag zwischen mir und den Nachmietern?

Wäre toll, wenn sich da jemand auskennt, oder mir einen Link Tipp geben kann!
Sonst such ich mich im Netz noch blind ;-)

LG
Nina

1 Kommentar zu „Nachmieter übernimmt Schönheitsreperatur - worauf achten?”

Gast Experte!

Nach fünf Jahren Mietzeit sind normalerweise Sie zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet oder zur finanziellen Beteiligung an den Arbeiten des Nachmieters. Der Nachmieter ist nicht Ihr Vertragspartner, nur der Vermieter. Daher wäre der Nachmieter dumm wenn er sich auf einen Vertrag mit Ihnen einlassen würde.
Wäre auch evtl. dann rechtlich anfechtbar, dieser Vertrag.

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