Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe ein arges Problem mit meinen Nachmietern.
Das Problem ist:
Nach beendigung des Mietverhältnisses muß die Wohnung nackt übergeben werden. so sagte man es uns vom Vermieter(Baugesellschaft). Aber dadurch, dass wir erst eineinhalb Jahre in dieser gewohnt hatten, sagte uns die Gesellschaft, dass wir es mit den Nachmietern ausmachen sollten ob und was aus der Wohnung zu entfernen ist. Die Nachmieter entschieden sich, dass wir alles (Tapeten und LAMINAT) so lassen sollen wie es ist. Sie übernehmen es so. Wir haben kurzerhand ein Schreiben aufgesetzt in dem wir für den Bodenbelag uns auf eine Summe X entschieden und sie in drei Raten zurück zu zahlen seien. Leider ist aber nur eine Rate überwiesen worden und auf die Zweite Rate warten wir nun schon drei Wochen. Wir gehen davon aus, dass sie nicht mehr zahlen werden.
Was kann man tun, um an sein Geld zu kommen?????????????????????[/b:08a88]
Ich hoffe ich bekomme positiven Rat und bedanke mich schon mal im vorraus.
Stichwörter: gelegten + laminatboden + nachmieter + zahlt

5 Kommentare zu „Nachmieter zahlt nicht für gelegten Laminatboden”

fin Experte!

3 Wochen ist ja noch keine Ewigkeit. Hier einmal vorsichtig eine Zahlungserinnerung schreiben.
Wenn kein schriftlicher Kaufvertrag vorhanden ist, sieht das sowieso etwas schlecht für Sie aus.
Die Übernahme von Mobiliar, Bodenbelägen etc. von Mieter zu Nachmietern ist immer problemgeladen. Daher geht das Mietrecht auch dahin, bei Auszug besser alles aus der Wohnung zu entfernen, was dem Mieter gehört.

marke27

Ich war gestern persönlich dort und habe nachgefragt. Die Antwort war, dass am 11.04 das Geld (angeblich) überwiesen wurde. Telefonisch konnte man sie nicht erreichen, da der Festnetzanschluß wohl nicht mehr gültig ist und sie auch noch keinen gültigen haben. Die Handynummer ist auch nicht mehr gültig. Handy wurde verkauft. Das alles ist ein wenig komisch.
Aber danke erstmal. Ich werde nun mal einen Brief schreiben und sie nochmal höflichst bitten.

TorstenH aktiver Benutzer

na ja, wie ich es verstanden habe, gibt es ja ein Schriftstück auf denen sich beide Seiten auf dieses Summe und die Ratenzahlung und wahrscheinlich auch Fristen zur Zahlung geeinigt haben. Das ist ein ganz normaler Vertrag, an den sich der Nachmieter zu halten hat. MAhnung, etc. danach bleibt nichts als einklagen, aber vorher vergewissern dass dort auch etwas zu holen ist, sonst könnte es teuer werden.

Rano Experte!

Das sehe ich auch so. Die Fragestellung berührt das Mietrecht nicht. Hier ist der normale Weg: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung - gerichtliches Mahnverfahren und Vollstreckung, resp. Klage das Mass der Dinge.
Und auch: Ist bei denen überhaupt etwas zu holen?

Gruß
Ralph

Endu Profi

Ein kleiner Tipp noch:

Ich gehe meinen Schuldner immer auf den Geist. Soll heissen ich rufe täglich oder spätestens alle zwei Tage an, oder gehe persönlich vorbei und frage nach meinem Geld. Irgendwann ist das den Leuten so unangenehm dass sie zahlen. Zudem bekommen die noch Zahlungserinnerungen bzw. -aufforderungen.

Die andere Geschichte mit Mahnbescheid usw. kommt erst zu allerletzt zum Zug, da dies ja u. U. auch für dich teuer sein kann.

So long

Endu

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.