fin
3 Wochen ist ja noch keine Ewigkeit. Hier einmal vorsichtig eine Zahlungserinnerung schreiben.
Wenn kein schriftlicher Kaufvertrag vorhanden ist, sieht das sowieso etwas schlecht für Sie aus.
Die Übernahme von Mobiliar, Bodenbelägen etc. von Mieter zu Nachmietern ist immer problemgeladen. Daher geht das Mietrecht auch dahin, bei Auszug besser alles aus der Wohnung zu entfernen, was dem Mieter gehört.
marke27
Ich war gestern persönlich dort und habe nachgefragt. Die Antwort war, dass am 11.04 das Geld (angeblich) überwiesen wurde. Telefonisch konnte man sie nicht erreichen, da der Festnetzanschluß wohl nicht mehr gültig ist und sie auch noch keinen gültigen haben. Die Handynummer ist auch nicht mehr gültig. Handy wurde verkauft. Das alles ist ein wenig komisch.
Aber danke erstmal. Ich werde nun mal einen Brief schreiben und sie nochmal höflichst bitten.
TorstenH
na ja, wie ich es verstanden habe, gibt es ja ein Schriftstück auf denen sich beide Seiten auf dieses Summe und die Ratenzahlung und wahrscheinlich auch Fristen zur Zahlung geeinigt haben. Das ist ein ganz normaler Vertrag, an den sich der Nachmieter zu halten hat. MAhnung, etc. danach bleibt nichts als einklagen, aber vorher vergewissern dass dort auch etwas zu holen ist, sonst könnte es teuer werden.
Rano
Das sehe ich auch so. Die Fragestellung berührt das Mietrecht nicht. Hier ist der normale Weg: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung - gerichtliches Mahnverfahren und Vollstreckung, resp. Klage das Mass der Dinge.
Und auch: Ist bei denen überhaupt etwas zu holen?
Gruß
Ralph
Endu
Ein kleiner Tipp noch:
Ich gehe meinen Schuldner immer auf den Geist. Soll heissen ich rufe täglich oder spätestens alle zwei Tage an, oder gehe persönlich vorbei und frage nach meinem Geld. Irgendwann ist das den Leuten so unangenehm dass sie zahlen. Zudem bekommen die noch Zahlungserinnerungen bzw. -aufforderungen.
Die andere Geschichte mit Mahnbescheid usw. kommt erst zu allerletzt zum Zug, da dies ja u. U. auch für dich teuer sein kann.
So long
Endu