Berthelstal 27.05.2011 07:23
Das man auf den Umlaufzettel seine ordnungsgemäße Durchführung der Hausordnung quittiert, sollte keine Frage sein. Wenn Sie das nicht quittieren, bestätigen Sie die nicht ordnungsgemäße Durchführung.
Logisch?
Wer soll der Kontrlierende sein? Entweder der Hausbesitzer oder besser noch der Nachfolger
Wer setzt das Maß der Dinge? Der Hauswirt
Was ist wen ihm unsere Reinigungsarbeit nicht gefällt, obwohl sie nach unserem dafürhalten ordentlich ist?. Eigentlich nur der Klageweg
Die Antworten sind nicht sehr hilfreich, aber es gibt auch Fragen, welche dazu provozieren.
rayko 27.05.2011 10:24
@ Berthelstal
Ist das ihre Meinung? Oder ist Ihre Aussage auf rechtliche Grundlagen begründet? Wenn ja, bitte denn Gesetzestext angeben. Das wäre ganz lieb, dann könnte ich selbst noch einmal nachlesen.
Besten Dank
Gotthilf 27.05.2011 11:41
Wenn die Reinigungsarbeit im Mietvertrag den Mietern auferlegt ist, sind die Mieter verpflichtet, diese durchzuführen.
Hält sich eine Mietpartei oder einige Mietparteien nicht daran, so kann der Vermieter anstelle der Mieter, welche die Reinigung nicht durchführen, diese kostenpflichtig durchführen lassen.
Die Kosten darf der Vermieter dann nur auf die Mietparteien umlegen, welche die Reinigung nicht selbst durchführen.
Um so zu verfahren, muss der Vermieter diejenigen anschreiben und die vorgesehenen Massnahmen mitteilen, die nicht selbst reinigen.
Für die Mieter, die die Reinigung selbst durchführen ändert sich nichts und sie tragen auch keine Kosten.
Hierzu gibt es ein BGH Urteil. Wenn ich es finde reiche ich es nach.
Lunger 27.05.2011 16:46
Das sind ja Zustände bei euch im Haus!
rayko 28.05.2011 22:56
@ Gotthilf
Also wir reinigen das, was der Mietvertrag aussagt. Das ist nicht das Thema, aber das nachträgliche Schriftstück, welches an besagtem Tag an unserer Tür hing.
@ Lunger
Interesanter Einwurf. Bitte beschreib ihn doch mal genauer. Danke
Gotthilf 30.05.2011 13:12
Nur was im Mietvertrag ist bindend. Alles andere, was einseitig nachträglich vom Vermieter ausgeht, ist für die Mieter nicht bindend. Es muss auch keine Unterschrift geleistet werden, um die Reinigung zu dokumentieren. War der Vermieter vielleicht mal bei der Stasi?
Folgender Weg ist in solchen Fällen korrekt (für die Mieter). Reinigen wie bisher. Sollte der Vermieter auf eine Unterschrift oder sonstigen Firlefanz bestehen, schriftlich das Anliegen zurückweisen. Sollte der Vermieter Drohungen aussprechen, auch zurückweisen. Alles schriftlich, Einschreiben u. Rückschein. Der Vermieter kann vor Gericht ziehen und sich dort blamieren.
rayko 04.06.2011 22:02
@ Gotthilf
Vielen lieben Dank. Genau das war auch unsere Intuition.
Ob er bei der Stasi war bleib spekulation, möglich ist es es durchaus.
Das dieser Mensch sich vor Gericht blamiert, mit seinen besonderen Vorstellungen, würde ich sehr gerne mit erleben. Jedoch denke ich, dass er trotz seines Stolzes zu feige ist. Lieber versucht er uns weiterhin nonverbal zu erziehen.
Woher kommt die Sicherheit in dieser Ausage?