Nic-Maus
Meine natürlich 2006. Der Brief von meinem Ex-Vermieter kam 2006.
fin
Ein Vermieter muss die Abrechnung von 2004 bis zum Ende 2005 dem Mieter zusenden. Möchten Sie diese dennoch haben, weil Sie eine Gutschrift erwarten, so sollten Sie einen Mieterverein oder einen Anwalt befragen wie Sie vorgehen sollen.
Nachzahlungen kann er bei verspäteter Abrechnung nicht mehr verlangen.
Nic-Maus
das ist mir schon klar. Ich meinte eigentlich, was ich jetzt am Besten machen soll, da mein Ex-Vermieter ja keinerlei Messwerte von Heizung, Wasser etc. hat. Ich war von 01/04 - 08/04 in der Wohnung, wobei ich mehr geschäftlich unterwegs als in der Wohnung war. Das irgendwelche Messungen von meinem Verbrauch in dieser Zeit, bzw. bei Abschluss des Mietvertrages nicht möglich sind, hatte er mir gegenüber nie erwähnt. Ich weiß nur nicht, wie ich jetzt an meinen Verbrauch kommen soll!? Habe in den 8 Monaten vielleicht 20-30 die dortige Dusche benutzt und die Heizung war auch auf niedrig gedreht, da wie schon gesagt, ich mehr unterwegs war.
Aber trotzdem Danke für den Beitrag.