Der_Mario
Hallo teresa.
Führe ein Lärmprotokoll, in dem Du die Störungen alle auflistest, mit Art, Umfang, Tag und Uhrzeit der Störung.
Fordere den Vermieter noch einmal schriftlich auf, die Störung zu beseitigen und lege eine Kopie des Protokolls bei.
Kümmert er sich weiter nicht darum, darfst Du zusätzlich zur Mietminderung einen Teil der Miete einbehalten (im Gegensatz zur Mietminderung musst Du die einbehaltene Miete später nachzahlen). Du kannst allerdings nicht die gesamte Miete einbehalten, sondern nur das 3 bis 5fache der Mietminderung.
Du bist nicht verpflichtet, Deinem Vermieter gegenüber diese „Ausübung des Zurückbehaltungsrechts“ zu erklären, trotzdem wäre es natürlich sinnvoll, ihm mitzuteilen, warum Du plötzlich noch weniger zahlst.
Du kannst das ganze hier nachlesen: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Laerm/lsa3-2.htm[/url:366fa]