forsetis 26.04.2012 16:08
Die Kommentierung eines BGH Urteils, ob es auch für Ihren Fall zutreffend ist, sollten Sie von einem Anwalt für Mietrecht und nicht von einem Laienforum erwarten.
mono 26.04.2012 20:34
Fordern Sie Ihrem Vermieter doch ersteinmal auf, Ihnen die gesonderte Anlage nachzuweisen. z.B. in Form eines Zinsnachweises von der Bank, bei der das Geld treuhänderisch angelegt ist.