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Räumungsurteil gegen Hauptmieter und Untermieter
Grundsätzlich kann der Vermieter aus einem Räumungstitel gegen den Hauptmieter nicht gegen Mitbesitzer bzw. Untermieter der Mietsache die Räumungsvollstreckung betreiben. Hierfür benötigt er besondere Räumungstitel gegen die Mitbesitzer. Das gilt nicht gegenüber Mitbesitzern, deren Untermietverhältnis dem Vermieter verschwiegen wurde oder für die keine Zustimmung zur Untervermietung vorliegt. (OLG Hamburg, Az. 6 W 49/92)