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laser hat diese Frage gestellt
ich wohne in einer 65 qm 2-zimmer wohnung. da meine schwester alleinerziehend ist, nehme ich oft die inzwischen 4 jaehrige nichte. Das heisst meist: ca 1-2 tage die woche, oder auch mal 3-4 Tage ( eher sehr selten so lange).
die waesche die sie dann braucht behalte ich hier, und wasche sie hier mit meinen sachen. Dabei handelt es sich wirklich um wenige einzelteile, mal unterwasche , struempfe, oder t-shirts. bei einzug war den vermietern das voellig bekannt, und auch gewollt, da sie selbet nebenan ein gelichaltriges kind haben. seit ueber einem jahr haben wir nun stress, weil die sich ueberall einmischen und ich klar zu verstehen gab, das ich keinen kontakt mehr wuensche. die sind sehr aufdringlich und laestig, nun sind sie angekaest, und suchen in allem einen beschwerdegrund. der neuste ist eben, das sie einen zettel im waschkeller aufgehangen haben, ich duerfte die waesche des kindes nicht mehr unten aufhaengen, da ich ja anderen mietern den platz wegnehmen wuerd. was wirklich total cholerisch ist, weil das wirklich nur mal einzelteile sind. sicherlich auf fast woechentlicher basis ca 4-5 kinder-kleidungsstuecke. ist das zulaessig so eine " neue " anordnung die nun ein teil der hausordnung sein soll anzuordnunen? . meine urspruengliche hausordnung sagte nichts ueber sowas.
kann man mich abmahnen oder kuendigen, wenn ich mich ueber diese anordnung hinwegsetze und weiter die wenigen teile aufhaenge ?

danke

1 Kommentar zu „Nichte in Wohnung”

Errick aktiver Benutzer 19.03.2010 13:43

Ich würde mir um diese Anordnung keine großen Sorgen machen, zumal den Vermietern schon bei Einzug die regelmäßigen Besuche der Nichte bekannt waren und sie nichts dagegen hatten.

Die Anordnung auf dem Zettel würde ich einfach nicht befolgen, eine Kündigung des Mietverhältnisses aus diesem Grunde halte ich für abwegig und nicht durchsetzbar.

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