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Rudi84 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgendes Problem, bei mir ist vor ca. 3 Wochen leichte Feuchtigkeit an einer Stelle in der Wand über den Fussbodenleisten entstanden.(ca 5cm durchmesser) Habe mir Anfangs nichts gedacht, da ich dachte es wäre etwas Wasser vom Putzen unter die Leisten gekommen. Habe darauf hin gut gelüftet und es wurde besser! etwa 1 Woche später ist Feuchtigkeit von fast allen Fussboden leisten aufgestiegen und hat sich in die Tapete gesaugt! (Ist mir nach dem Wochenende aufgefallen, wo ich nicht da war) darauf hin habe ich die Fussleisten entfernt und gemerkt das darunter weit mehr wasser war als vermutet. Am nächsten Tag habe ich meinen Vermieter benachrichtigt. Etwa 1 1/2 Wochen seit ich den kleinen Schaden bemerkt hatte. Darauf hin stellte dieser fest das im Nebenraum(Heizraum) zu welchen ich keinen Zugang habe eine Leitung undicht war und etwa 10cm hoch das Wasser stand. Nun habe ich eine Raumentfeuchtung meiner Wohnung und eine Mietminderung gefordert. Doch mein Vermieter weigert sich und meint ich hätte den Schaden zu spät gemeldet, was im Mietvertrag festgehalten ist! "Schäden an der Mietsache hat der Mieter sobald er sie bemerkt, dem Vermieter anzuzeigen"(Mietvertrag)! Somit soll ich die Schöheitsreparaturen übernehmen und bekomme keine Mietminderung! Die Wand ist immer noch feucht und schimmelt inzwischen extrem! Wer ist nun im Recht? Muss ich die Reparaturen übernehmen weil ich den Schaden zu spät bemerkt habe oder bekomme ich eine Mietminderung?
Bitte helft mir! Danke

2 Kommentare zu „Nasse Wände durch Wasserschäden im Nebenzimmer(Heizungsraum)”

Berthelstal Experte! 28.08.2009 06:23

Da die Ursache des Schadens eindeutig bekannt ist, ist der Verursacher auch für dessen Beseitigung zuständig. Die angeblich verzögerte Schadensmeldung als Argument in diesem Fall zu benutzen, um sich rauszuhalten wird wenig Bestand haben.
Da der zuerst entdeckte kleine Wasserfleck möglichweise auch auf eigenes Verschulden zurückzuführen war, bestand für Sie kein Anlaß dem Vermieter das zu melden. Das wahre Ausmaß des Schadens und deren mögliche Ursache ergab sich jedoch erst viel später bei der gemeinsamen Besichtigung.

Rudi84 28.08.2009 12:25

Danke! Gut zu wissen...

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