Berthelstal 30.10.2009 20:06
Leider wird Ihnen hier keine verbindliche Auskunft zuteil. Die Ursache für die Feuchtigkeitsschäden kann nur vor Ort gefunden werden und hier Aussage gegen Aussage steht.
bitteumrat 31.10.2009 08:48
Aus meiner Erfahrung als Maler und Lackierer, der schon sehr viele verschimmelte Wohnungen renoviert hat kann ich Berthelstal nur zustimmen.
Aber wenn ihr diesen Mangel dem Vermieter schriftlich mit Fristsetzung und Androhung der Kürzung mitgeteilt habt, seid ihr im Recht und könnt es auf eine Klage ankommen lassen.
Solltet ihr das nicht gemacht haben, ist der Vermieter im Recht. Den man darf nicht einfach kürzen
Stephanie84 31.10.2009 14:01
ich muss auch noch dazu sagen, dass im mai unsere regenrinne komplett zu war(tannennadeln usw.) darauf hin hat er erst die dachrinne reinigen lassen. man weiß wie lange das wasser schon drin stand. und jetzt will er uns die schuld geben. meiner nachbarin hat er auch noch geschrieben sie hätte das mauerwerk auskühlen lassen(sie ist erst im februar eingezogen und ende mai kamen die probleme) und ende mai war es ja schon warm...
meine frage:
haben wir ohne rechtsschutzversicherung überhaupt eine chance gegen ihn, ohne das wir später in den schulden stehen?(wir sind nur in dem mieterbund)
bitteumrat 31.10.2009 14:45
Ihr solltet entweder zu einem Mieterverin gehen (kostet je nach Verein zwischen 50 und 120 Euro einmaliger Jahrsbeitrag). Dort wird euch dann unentgeltlich geholfen. Bei mir besorgten sie sogar einene Rechtsanwalt und gingen mit vor Gericht.
Du kannst wenn du verklagt wirst, Prozesskostenhilfe beantragen. Je nach Einkommen und Erfolgsaussichten bekommst du diese dann bewilligt und bist von den Kosten befreit.
Aber ich würde erstmal abwarten, ob er wirklich klagt! Denn dafür müsste er erstmal sämtliche Gerichtskosten vorschiessen.
Bleibt locker und lasst euch nicht einschüchtern.
Stephanie84 31.10.2009 14:56
@bitteumrat
vielen dank, da muss ich gleich am montag mal einen termin machen
danke