smile30625 21.08.2009 10:18
Hallo,
das Ganze klingt unschlüssig. Wenn bei Mieter A die Wasseruhr defekt ist, wirkt sich das doch nicht auf den (korrekt abgelesenen) Verbrauch von Mieter B aus. Warum sollte B mehr Wasser bezahlen als er verbraucht hat? Die Rechtsauffassung des Verwalters ist unzutreffend. Hier bietet sich vielmehr eine Schätzung des Verbrauchs der Wohnungen mit den defekten Uhren an. Diese sollte sich am Vorjahresverbrauch orientieren.
Viele Grüße
smile
anubis16 24.08.2009 18:24
Aus dem Vorjahr kann lt. Verwalter nicht hochgerechnet werden, weil das Haus da noch nicht voll vermietet war.
Ich verstehe die Logik auch nicht, aber es soll Gerichtsurteile geben, die dieses Aufteilen der Kosten auf alle Eigentümer oder Mieter festschreibt.
Ist da ein Urteil bekannt ? b.z.w. ist das so?
Danke smile, für die Antwort.
smile30625 25.08.2009 15:39
Das einleuchtendste Vorgehen wäre wie folgt: Zunächst wird der Verbrauch der 15 intakten Wasseruhren addiert und von dem Gesamtverbrauch des Hauses (Hauptwasseruhr) abgezogen. Die dann verbleibende Differenz muss nach Wohnfläche oder Köpfen auf die 3 Parteien mit den defekten Wasseruhren verteilt werden.
anubis16 25.08.2009 19:41
Richtig!
So sehe ich das auch.
Am 1.Sep. gibt es die Eigentümerversammlung und ich bin gespannt, wie die anderen 14 Eigentümer bzw. Mieter reagieren.
Und gaaaaanz besonders, wie die 3 Parteien reagieren, deren Wasseruhren "defekt" waren.
L.G. Anubis