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Finanzamt „fördert“ Sport
Ein Unternehmen förderte die Motivation und Gesundheit seiner Mitarbeiter dadurch, dass es sich bereit erklärte, die Hälfte der Beiträge für einen Sportverein oder einen Fitnessklub zu übernehmen, wenn mindestens zwei Mitarbeiter teilnehmen. Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass der Beitrag des Arbeitgebers als steuer- und sozialversicherungsfrei zu behandeln ist.
Urteil des FG Hamburg
II 90/02
Wirtschaftswoche Heft 48/2003, Seite 162