edy 13.12.2009 17:02
Hallo ichvonhier ,
•Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum von längstens 12 Monaten
aus:
http://www.jurawiki.de/NebenkostenAbrechnung
Was sollen denn für Ablesestände in die Abrechnung 09 ?
Hilfreich könnte die Einsicht in die
Einkaufsrechnungen ( Wasser,Kanal,Heiz-
energie sein.)
Vorsicht keine Nachzahlung oder Guthaben
akzeptieren da sonst Anerkennung.
lg
edy
Berthelstal 14.12.2009 09:45
Verstehe ich so:
Lediglich wurde im Januar vergessen die Zählerstände abzulesen und dieses im Oktober 2009 nachgeholt.
Die Betriebskostenabrechnung für 2008 muß Ihnen bis zum 31.12. 2009 zugehen.
Wann genau die Zählerstände abzulesen sind kann unterschiedlich gehabt werden.
Für Sie entstehen dadurch keine Nachteile.
Wenn der Verbrauch bis Oktober 2009 in die Rechnung von 2008 mit einfließt, entstehen Ihnen bei der Abrechnung 2009 dann nur noch 3 Monate Verbrauch zur Anrechnung. Wo ist nun das Problem ?
Selbstverständlich bleibt aber der Abrechnungszeitraum von 2008 bestehen, denn in diese Abrechnung fließen alle Kosten des Jahres 2008 ein, eben auch die Grundkosten.
Die fehlenden Zählerstände spiegeln nur die Verbrauchskosten wieder.
Wenn Sie also mit der Abrechnung 2008 schon 9 Monate von 2009 mit bezahlt haben, werden es dann in der Abrechnung 2009 dementsprechend weniger.
Nochmals ganz ruhig die Sache bedenken.