volker*
Hallo Biggi,
der Genossenschaft als Vermieter nochmals die Angelegenheit schriftlich mitteilen und dabei auch auffordern, den Mangel abzustellen. Für den Fall, dass der Mangel weiterhin besteht, eine Mietminderung androhen.
Wenn dann noch immer nichts passiert, Rat beim Mieterverein oder Anwalt einholen.
Viele Grüße
Volker