Robert_EF hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe zwar schon das Forum durchsucht, aber keine konkrete Antwort gefunden.
Der Sachverhalt ist forlgender: Im November letzten Jahres hat uns unsere Hausverwaltung (14 Mietparteien) darauf hingewiesen, dass, wenn sich die Müllsituation nicht ändere, d.h. die Überfüllung der Mülltonnen nicht aufhöre, eine zusätzliche Tonne angeschafft werden würde. Zudem wurde darauf verwiesen, dass, gerade für Papier, auch die öffentlichen Müllcontainer genutzt werden können und sollten. Wir haben daraufhin gegenüber der Hausverwaltung erklärt, dass wir nicht gewillt sind, zusätzliche Kosten tragen zu müssen, nur weil einige Mieter nicht in der Lage oder willens sind, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen (Jedoch hat sich die Hausverwaltung daraufhin nie gemeldet, so wie sie sich generell kaum meldet, wenn es Probleme gibt).
Danach war einige Zeit lang Ruhe, bis ich heute früh feststellen musste, dass uns eine neue Restmüll- und eine neue Papiertonne vors Haus gestellt wurden. Bei meiner Recherche bin ich auf ein Urteil des AG Münster gestoßen (AG Münster, Urteil v. 04.01.2006 - 59 C 2601/05), dem ich entnehme, dass ich eigentlich nicht verpflichtet bin, die erhöhten Müllgebühren zu tragen, da ich anfangs widersprochen habe.
Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwelche Ratschläge geben.
MfG
Robert