Ghostraider
Allein die Klausel das jegliche Haltung von Haustieren nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters gehalten werden dürfen ist schon ungültig.
Vertraglich kann zwar geregelt oder vereinbart werden das die ein oder andere Tierhaltung einer Erlaubnis bedarf, aber nicht generell für alle eine schriftliche Einwilligung.
Es kommt aber auch darauf an wie weit die Nachbarn da mit einbezogen werden. Ich kann mir vorstellen das der eine oder andere bei Mäusen Panikzustände bekommt, da kann es sein das da eine Haltung untersagt werden kann.
Im Notfall wäre auch hier die Meinung eines Rechtsanwalts gefragt.
Gruß
ghost