Berthelstal 19.11.2011 18:48
Ihrem Anwalt würde ich beipflichten wollen.
"Allgemeine Betriebskosten" kann alles oder nichts sein.
In dem Mietvertrag hätte auf die gesetzliche Betriebskostenverordnung Bezug genommen werden sollen. Dort sind die Kosten aufgeschlüsselt, sofern angefallen.
Der Vertrag müsste dahingehend geändert werden.
Wenn keine messtechnische Erfassung, aus welchen Gründen auch immer, vorhanden sind sind die grundkosten nach Kalendertagen und die Verbrauchskosten nach Gradtagen zu berechnen.
"Der MV lief bis März 2010, da stellt sich der VM mit Gradtagen besser."
Das ist gesetzlich so geregelt und eine Besserstellung ist, wenn Sie sich damit gründlich befasst hätten, höchst fraglich.