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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Durch Baumassnamen (Ausbau Dachgeschoss) sind in unserer Wohnung (genau darunter) einige Schäden entstanden. Z.B. Risse in den Decken, Löcher in den Decken (ist nur eine Holzdecke, und bevor sie verstärkt wurde war sie halt sehr dünn) sowie einige Wasserschäden an Decken und Wänden (Flecken, ablösen der Tapeten) durch zwischenzeitlich schlecht abgedichtetes Dach.

Von wegen der Verantwortlichkeit, und Umfang der Schäden ist alles mit dem Vermieter geklärt. Die Miete wird deswegen auch gemindert. Soweit ist das Verhätnis zum Vermiter auch in ordnung. (und sollte auch so bleiben)

Jetzt stehen aber bald die Instandsetzungsarbeiten an. Da es sich ja schon um etwas erheblichere Säden handelt, sind die Arbeiten bestimmt nicht an ein bis zwei Tagen erledigt... Möbel zumindest umstellen, wenn nicht sogar Zimmer ausräumen, Paket abkleben, neu Tapezieren, neu Streichen, und was sonst noch...
Jetzt sind meine Verlobte und ich aber beide Voll berufstätig, d.h. vor Ort sein ist zu normalen Arbeitszeiten nur sehr schlecht möglich.

Was _muss_ ich dulden, bzw. machen, damit der Vermieter nicht sagen kann, wir würden die Arbeiten behindern. Ich will ja das es gemacht wird, und ich muss damit dem Vermiter natürlich die Möglichkeit dazu geben, also nicht falsch verstehen. Allerdings weiss ich ehrlich nicht, wie das zeitlich geregelt werden kann.

Was macht man in so einem Fall am besten? Muss man die Handwerke alleine in die Wohnung lassen? Kann man verlangen das der Vermieter die ganze zeit die Handwerker beaufsichtigt? Wie sieht das mit der Bewohnbarkeit aus muss der Vermieter eventuell zeitweise einen Ersatz besorgen (z.B. Hotell).

Wir wohnen in der Wohnung auch noch nicht sehr lange, daher will ich auch den Nachbarn nicht den Schlüssel geben. Man kennt sich halt nicht, und es währe sicherlich sowohl für uns als auch die Nachbarn unangenehm.

gruss iso
Stichwörter: instandsetzungsarbeiten

2 Kommentare zu „Instandsetzungsarbeiten”

Susanne Experte!

Grundsätzlich ist dies natürlich auch mit dem Vermieter zu klären. Einerseits seid Ihr Opfer, andererseits müssen solche Arbeiten von Euch geduldet werden und ggf. muss einer von Euch zu Hause bleiben.
Falls der Verursacher ermittelt werden kann (Handwerksfirma), hat nicht nur der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz sondern auch Ihr. Dazu würde ein Hotelaufenthalt bei Unbewohnbarkeit sowie die Urlaubsaufwendung gehören.
Das macht keiner gern freiwillig, daher muss meistens auf Schadenersatz geklagt werden- einen Verursacher für die Schäden muss es doch geben...?

tenant61 Experte!

. naja, du hast das schon richtig erkannt, dass du nicht einerseits mängelbeseitigung fordern aber andererseits die durchführung erschweren kannst. der vermieter ist nicht verpflichtet, die arbeiten zu beaufsichtigen. wenn ihr euch terminlich nicht einigen könnt, was natürlich das beste wäre, bleibt vmtl nur, entweder die handwerker unbeaufsichtigt in die wohnung zu lassen oder eine person deines vertrauens danebenzustellen (verwandte, freunde, gute bekannte). einen anderen ausweg aus dem dilemma seh ich leider nicht. notfalls kann man sich vieleicht auch mal einen tag frei nehmen; ich denke, das ist die sache wert, oder?

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