Susanne
Grundsätzlich ist dies natürlich auch mit dem Vermieter zu klären. Einerseits seid Ihr Opfer, andererseits müssen solche Arbeiten von Euch geduldet werden und ggf. muss einer von Euch zu Hause bleiben.
Falls der Verursacher ermittelt werden kann (Handwerksfirma), hat nicht nur der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz sondern auch Ihr. Dazu würde ein Hotelaufenthalt bei Unbewohnbarkeit sowie die Urlaubsaufwendung gehören.
Das macht keiner gern freiwillig, daher muss meistens auf Schadenersatz geklagt werden- einen Verursacher für die Schäden muss es doch geben...?
tenant61
. naja, du hast das schon richtig erkannt, dass du nicht einerseits mängelbeseitigung fordern aber andererseits die durchführung erschweren kannst. der vermieter ist nicht verpflichtet, die arbeiten zu beaufsichtigen. wenn ihr euch terminlich nicht einigen könnt, was natürlich das beste wäre, bleibt vmtl nur, entweder die handwerker unbeaufsichtigt in die wohnung zu lassen oder eine person deines vertrauens danebenzustellen (verwandte, freunde, gute bekannte). einen anderen ausweg aus dem dilemma seh ich leider nicht. notfalls kann man sich vieleicht auch mal einen tag frei nehmen; ich denke, das ist die sache wert, oder?