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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Frage bezieht sich auf einen befristeten Mietvertrag mit Verlängerungsklausel, der vor dem 1.September 2001 geschlossen wurde.

Auszug aus dem Vertrag:

..Vertrag wurde vom 1.2.98 bis zum 31.1.01 geschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um 3 Monate..
Kündigungsfristen für den Mieter: Staffelung..ab 8 Jahre Wohndauer beträgt Kündigungsfrist 9 Monate..

Die Kündigung ging am 3.7.07 beim Vermieter ein.

Nun meine Frage:

Inwieweit wirkt die Mietrechtsreform diesen 9 Monaten entgegen ??
Gilt nun hier, da befristerer Vertrag, mit Ende der nächsten 3-Monatsfrist, also zum 31.Oktober 07 ...oder gilt hier, was im Mietvertrag steht ??

Mich hat bei meinen Recherchen der Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB stutzig gemacht

Ich wäre froh, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. (mit Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlagen)

Danke schonmal im Voraus & Viele Grüße
elaine

1 Kommentar zu „kündigungsfrist befristeter Mietvertrag vor 1.Sept.2001”

elaine123

Hab grad nochmal geschaut.. Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB gilt wohl nur für den Vermieter..hm

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