smile30625 01.09.2009 09:17
Hallo,
Sie haben als Mieter ein Einsichtsrecht hinsichtlich der Belege zur Betriebskostenabrechnung. Lassen Sie sich die Ableseprotokolle zeigen und vergleichen SIe die eingetragenen Werte mit Ihrer eigenen Ablesung.
Falls eine Abweichung vorliegt, sollte mind. ein Zeuge für die Richtigkeit Ihres eigenen Ableseergebnisses zur Verfügung stehen. Andernfalls dürfte Ihr Einwand kein Gehör finden, da das Ableseunternehmen immer den Ablesemitarbeiter als Zeugen benennen kann.
Viele Grüße
smile
jalapenyoz 01.09.2009 12:20
Hallo smile,
danke für die schnelle Antwort. Das werde ich auf jeden Fall schon mal machen. Mit anderen Worten, man sollte immer mindestens zu zweit in der Wohnung sein, um bei Ablesefehlern zu seinem Recht zu kommen. Gut zu wissen.
Habe ich denn eine Chance, herauszufinden, welche der Partei(en) im Haus den erhöhten Verbrauch verursacht hat/haben?
Gruß J.
smile30625 01.09.2009 14:22
Das wird schwierig, da die Einzelverbräuche (Ablesewerte der Heizkörper) nur aus den jeweiligen Einzelabrechnungen hervorgehen. Es besteht jedoch kein Einsichtsrecht bzgl. der Abrechnungen der anderen Mieter.
jalapenyoz 02.09.2009 09:35
OK, vielen Dank erst mal.
Gruß J.