Balkonexperte 08.09.2010 12:57
1. Diese Vermieterin will sich ungerechtfertigt bereichern, nennt man auch Abzocke.
2. Absprachen zwischen Mietern betreffend einer Ablöse, haben die Vermieterin nicht zu interessieren.
3. Bei einer korrekten Übergabe der Wohnung hätte die VM die Küche sehen müssen. Damals hätte sie verlangen können, dass diese Küche ab/rückgebaut wird. Jetzt ist aber die Messe gelesen.
4. Werden die 150,- Euro einbehalten, dann hilft nur der Weg zum Gericht: Mahnbescheid und danach dann Klage.
Bladder 08.09.2010 13:01
Die 150.-€ würden der Vermieterin dann aus der Kaution zustehen, wenn sie argumentiert, dass diese Summe für den Abbau der Küche verwendet wird.
Die Küche gehört der Mieterin! Sie ist verpflichtet alle nicht ausdrücklich genehmigten Um- und Einbauten bei der Wohnungsübergabe zu entfernen.
makkomann 08.09.2010 13:26
super, das ging ja schnell.
ich werde berichten. danke schonmal.