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makkomann hat diese Frage gestellt
Hallo,
meine Freundin hat folgendes Problem:

Sie ist vor einem Jahr in eine Wohnung gezogen, ihre Vormieterin hat auf eigene Rechnung eine neue Küche eingebaut und dafür (weil Sie noch nicht so lange selbst dort wohnte) einen Betrag von meiner Freundin bekommen.
Nun ist meine Freundin selbst wieder ausgezogen und hat auch einen Betrag (die Hälfte des Betrags den sie zahlte, 150€) von ihrer Nachmieterin dafür genommen.
Nun meldet Sich die Vermieterin bei ihr und sagt, der Einbau der Küche damals wäre ohne ihr Wissen geschehen und sie fühle sich hintergangen. Daher wäre es nicht rechtens, dass meine Freundin nun auch einen Betrag für die Küche nimmt und möchte diese 150€ nun von ihrer Mietkaution einbehalten.
Wie sieht hier die Rechtslage aus und was sollten wir tun?

Ergänzend sei noch zu erwähnen, dass die Vermieterin damals keine wirkliche Wohnungsübergabe gemacht hat und somit den Kücheneinbau durch Zufall erst viel später festgestellt hat.

3 Kommentare zu „Kautionsstreit”

Balkonexperte Experte! 08.09.2010 12:57

1. Diese Vermieterin will sich ungerechtfertigt bereichern, nennt man auch Abzocke.

2. Absprachen zwischen Mietern betreffend einer Ablöse, haben die Vermieterin nicht zu interessieren.

3. Bei einer korrekten Übergabe der Wohnung hätte die VM die Küche sehen müssen. Damals hätte sie verlangen können, dass diese Küche ab/rückgebaut wird. Jetzt ist aber die Messe gelesen.

4. Werden die 150,- Euro einbehalten, dann hilft nur der Weg zum Gericht: Mahnbescheid und danach dann Klage.

Bladder Experte! 08.09.2010 13:01

Die 150.-€ würden der Vermieterin dann aus der Kaution zustehen, wenn sie argumentiert, dass diese Summe für den Abbau der Küche verwendet wird.

Die Küche gehört der Mieterin! Sie ist verpflichtet alle nicht ausdrücklich genehmigten Um- und Einbauten bei der Wohnungsübergabe zu entfernen.

makkomann 08.09.2010 13:26

super, das ging ja schnell.
ich werde berichten. danke schonmal.

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