Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir hatten eine Eigentumswohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft (3 Häuser, 18 Parteien) gemietet.Letztes Jahr sind wir ausgezogen. Nebenkostenabrechnung kam, wir sollen nun für 4 Monate (Jan-April) fast 600 € nachzahlen! Vermieter hat auf Grundlage der Kostenaufstellung seitens des Verwalters Berechnung vorgenommen. Vermieter hat die Wohnung im Augugst verkauft, die Kosten dann für uns (von 8 auf 4 Monate) halbiert. Bei allen Kosten sind die auf alle Häuser entfallenden Kosten innerhalb 2004 der Anteil an "unserer" Wohnung aufgeführt.
Nun meine Fragen:
Muss ich überhaupt für entstandene Kosten zahlen, die nach April in der Gemeinschaft angefallen sind?
Muss ich alle Gärtnereikosten bezahlen, die u.a. 2004 aufgrund einer Baumfällaktion entstanden sind?
Muss ich den Kleinreparaturenanteil tragen, die z.B. nach Auszug, bzw. Fensterreparatur im Nebenhaus usw. beinhalten?
Ähnlich bei den Tiefgaragenkosten: Reparatur des Tores?
Es wäre prima, wenn mir jemand antworten könnte!
Danke, Petra