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Vanilla hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe gestern den neuen Mietvertra für meine neue Wohnung unterzeichnet. Leider alles etwas schnell und zwar ist mir nun aufgefallen das der Mietvertrag folgende Klause zur Tierhaltung enthält:

"Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.B. Zierfische und Ziervögel, dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden."

Die Vermieterin wusste nun von Anfang an (ab Telefonat ob die Wohnung noch zu haben sei), dass ich einen Hund mitnehmen möchte und meinte auch das dies kein Problem sei.

Beim unterzeichnen wurde auch nochmals bestätigt, mündlich, dass der Hundehaltung nichts im Wege stehen würde, Zeugen gibt es hierfür aber leider keine.

Ist die mündliche Zusage nun rechtskräftig oder sollte/muss ich mir noch eine schriftliche Genehmigung geben lassen?

Ich möchte nämlich nicht in die Wohnung einziehen udn dann auf eimal gesagt bekommen a la "über Hundehaltung wurde nie geredet" usw.

Ich hofe auf schnelle Hilfe.
Danke schonmal im Vorraus.

1 Kommentar zu „Hundehaltung - schriftliche Genehmigung?”

Susanne Experte!

Du hast recht, würde ich schriftlich machen!

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