MFS577 hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben gerade ein kleines Problem mit unserer Nebenkostenabrechnung für 2009.
Der Gemeinschaftsstrom (Licht-Hausflur, Heizung,..) ist doppelt so hoch wie in den Jahren davor, daher habe ich beim Vermieter und Verwalter nachgefragt. Vermieter war selbst überrascht, konnte da aber leider nicht weiter helfen, daher dem Verwalter auf die "Füße" getreten.
Aussage war nun: In der Abrechnung für z.B. 2008 (kam März 09) war nicht der Gemeinschaftsstrom von 2008 (~März.08 bis ~Feb.09) aufgeführt, sondern der Verbrauch von 2007 (März.07-Feb.0
. So läuft das abgeblich schon seit dem Bau (~'93). Nun wurde das geändert, so auf der aktuellen Abrechnung für 2009 die Stromrechnung von März.2008-Feb.2009 sowie Mäz.09 bis Dez.09 als eine Position drauf steht. Kann ja irgendwie nicht Sinn der Sachen sein. Würde bedeuten das wir mit der ersten Abrechnung damals den Gemeinschaftsstrom für unsere Vormieter gezahlt haben und die zweite Abrechnung auch anteilig zu hoch war.
Daher meine Frage: DARF der Verwalter das überhaupt? Muss er nicht für die Rechnung 09 auch tatsächlich die Kosten für 09 in Rechnung stellen? Abgeblich war es ihm nicht möglich, die immer in Februar vom Stromversorger zugeschickte Rechnung auch in die fällige Rechnung mit aufzunehmen, weil die Abrechnung zu dem Zeitpunkt schon "fertig" ist.
Dazu noch eine andere Sache: Wie lange ist der Hausverwalter verpflichtet Abrechnungsunterlagen/Rechnungen der Versorger aufzubewahren? Ich möchte das er mir die Jahresverbrauchsabrechnungen von möglichst vielen Jahren zuschickt, damit ich die Sache selbst mal schwarz auf weiß sehe.
Danke, für die Hilfe!
MFS