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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe heute eine Frage bezgl. der Zuteilung der Keller.
Wir ziehen bald in eine Mietwohnung wo das Haus komplett neu saniert wurde.

Hierbei haben wir uns vorher mit dem Vermieter mündlich geeinigt uns einen größeren Keller zuzuteilen. Dem stimmte er zu.

Nun erfolgte die Zuteilung der Keller - und wie es der Teufel will - wurde uns ("versehentlich" lt. Vermieter) der kleinste Keller zugewiesen.
Da die elektik verlegt wurde wollte er eine Änderung nicht mehr durchführen (bzw. nach langem hin und her wollte er dies zumindest nochmal prüfen...)

Kann man sich dagegen irgendwie wehren?
Wie schaut es mit der Miete aus, da unser Keller im Vergleich ca. 40% kleiner ist als der Rest?

Besten Dank im voraus für Ihre Meinungen.

Grüße
Dragounx
Stichwörter: keller + neubezug + zuteilung

1 Kommentar zu „Zuteilung Keller bei Neubezug”

fin Experte!

Ist es mit der Zuteilung denn schon definitiv und alle Keller vergeben? Wenn nicht, noch einmal nachfragen. Ein Kellerraum wird zwar mitvermietet, gehört aber nicht zur Wohnung und damit auch nicht zur gemieteten Quadratmeterzahl. Daher ist die volle vereinbarte Mietzahlung zu zahlen.

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