Curo2000
Hallo,
leider sind Vermutungen nicht immer gleich Tasachen... Wenn Ihr brechtiget Zweifel an dem Abrechnungsergebniss habt, würde ich an euer Stelle Einspruch einlegen und den Betrag unter Vorbehalt und unter gleichzeiter Erklärung der Aufrechnung mit den monatlichen Mietzahlungen, für den Fall dass die BK- HK-Abrechnung fehlerhaft ist, ab bekanntwerden des Fehlers in der Abrechnung, begleichen. So entzieht Ihr Euch evtl. Drohungen bzl. Mahnbescheid etc. Jetzt müsst Ihr nur noch Belegeinsicht nehmen (können) und Euch das Abr.-Ergebniss erklärn und nachrechnen lassen.
fin
Da tatsächlich ja Heizkosten angefallen sind, sind Sie nicht berechtigt gar nichts zu zahlen. Wie schon erwähnt können Sie unter Vorbehalt zahlen. Für die Vermutung, dass die Abrechnung falsch sein könnte, brauchen Sie berechtigte Zweifel oder Beweise, wie schon mein Vorschreiber schrieb.
Allein eine Vermutung reicht nicht aus.
palu
Hallo an alle,
vielen Dank für die Infos!
Mfg Palu