Reicht rechtlich gesehen aus, dem Mieter zur Nebenkostenabrechnung Kopien aller Belege zuzuschicken, um die Nachzahlung zu erhalten, oder kann der Mieter auf Einsichtnahme der Belege bestehen?
Denn die Einsichtnahme beruht auf 300km Fahrweg(einfache Fahrt). Der Mieter verlangt aber Einsichtnahme!
Wenn dem Mieter die Kopien der Belege nicht suspekt sind, hat er die Möglichkeit bei Ihnen die Originale einzusehen.
Wieviele Fahrkilometer er dafür braucht ist allein seine Angelegenheit.