
Hausmeisterkosten
2 Kommentare zu „Hausmeisterkosten”
mono 24.02.2011 10:16
Pauschal kann das wohl nicht beantwortet werden, da der Aufwand immer von der Eigenart der zu pflegenden Liegenschaft abhängt. Grds. können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Die absoltuten Kosten sind aussserdem davon abhängig, ob der Hausmeister beispielsweise auch die Hausreinigung oder den Winterdienst ausführt. Nicht umlegungsfähige Kosten müsen via Stundennachweisen in Abzug gebracht werden. Dazu gehören etwa Verwaltungsleistungen, die der Hausmeister erbringt (Wohnungsabnahmen, Übergabe der Betriebskostenabrechnungen/ Mieterhöhungen, etc. )
Bladder 24.02.2011 15:42
Zu den Kosten des Hausmeisters zählen dessen Vergütung einschließlich aller Sozialbeiträge und sonstiger geldwerter Leistungen. Die Kosten eines Hausmeisterbüros sind aber nicht umlagefähige Verwaltungskosten.