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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Einen schönen guten Tag,

ich habe leider nichts in der Suche gefunden, so dass ich hier mein Problem beschreiben möchte.

Ich wohne seit dem 1.11.06 in einer 2 Zimmerwohnung und habe nun eine Endabrechnung bekommen, wo ich gebeten werde für 2 Monate 75,42€ zu zahlen.

In meinem Mietvertrag steht aber folgendes:

§5 Betriebskosten
Neben der Miete zahlt der Mieter zusätzlich für folgende Betriebskosten der Betriebskostenverordnung:

laufende öffentliche Lasten des Grundstückes (namentlich die Grundsteuer), Hauswart, ... und vieles mehr.

- eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 100 €[/i:26c6c]

Nun zu meiner Frage:
Ist diese Nachzahlung denn zulässig, obwohl ich 100 € jeden Monat für Betriebskosten schon zahle?

Ich bedanke mich jetzt schon für die Antworten.

cu Michael

3 Kommentare zu „Grundsteuer - Monatliche Vorauszahlung”

Der_Mario Experte!

Bei einer Pauschale wären die Forderungen erledigt, Du zahlst aber eine Vorauszahlung, deshalb ist das natürlich zulässig.

Oscu

Hallo,

vielen Dank für die Antwort, werde mich jetzt wohl um eine neue Wohnung bemühen müssen.

Gruß Michael

Der_Mario Experte!

Wie groß ist denn Deine Wohnung? Wenn Du denkst, dass die Abrechnung überhöht ist, verlange Einsichtnahme in die Belege, dann kannst Du selbst prüfen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

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